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25.05.1976
Die ortspolizeilichen Verordnungen sind eine Besonderheit im Rahmen der österreichischen Gemeindeautonomie Sie können zur Abwehr und Beseitigung von Missständen, die das örtliche Gemeinschaftsleben beeinträchtigen, vom Gemeinderat ohne eigene gesetzliche Grundlage (praeter legem) auf Grund direkter verfassungsrechtlicher Legitimation erlassen werden.
Ortspolizeiliche Verordnung der Stadtgemeinde Weitra:
Ortspolizeiliche_Verordnung.pdf (66 KB) - .PDF