Friedhofsgebührenverordnung

01.05.2021

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung der Stadtgemeinde Weitra ist für den Gemeindefriedhof in Weitra zuständig.

Die Friedhöfe Spital und Sankt Wolfgang sind Pfarrfriedhöfe und werden vom jeweiligen Pfarramt verwaltet.

Ansuchen um Zuteilung einer Grabstelle und Anzeigen für die erstmalige Errichtung eines Monumentes sind im Stadtamt Weitra einzubringen.

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird für 10 Jahre vergeben und verlängert sich mit Entrichtung einer Erneuerungsgebühr jeweils um weitere 10 Jahre. Bei Grüften und Halbgrüften beträgt die Dauer des Benützungsrechtes bei erstmaliger Überlassung 30 Jahre mit gleicher Verlängerungsmöglichkeit wie bei Gräbern. Dauert zum Zeitpunkt der Beerdigung einer Leiche das Benützungsrecht nicht mehr 10 Jahre, so ist es auf volle 10 Jahre zu verlängern. Ca. 6 Monate vor Ablauf des Benützungsrechtes werden die Grabbenützungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung schriftlich verständigt.

Rechtsgrundlage: NÖ Bestattungsgesetz 2007