Mit 9. Oktober 2025 ist im gesamten Euroraum eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten: der IBAN-Namensabgleich. Ziel dieser Maßnahme ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsfälle sowie Fehlüberweisungen zu reduzieren.
Bei jeder SEPA-Überweisung wird künftig automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Stimmt der Name nicht oder nur teilweise, erhält der Absender eine entsprechende Rückmeldung - und kann dann entscheiden, ob die Zahlung trotzdem ausgeführt werden soll.
Was ihr bei Überweisungen an uns beachten müsst, erfährt ihr auf unserer >> Webseite.